An unserer Fachschule für Sozialwesen bilden wir staatlich anerkannte Erzieher/innen »Bachelor Professional« in einer schulischen Ausbildung in Vollzeit aus. Die dreijährige schulische Ausbildung beinhaltet drei begleitete Praktika in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, wodurch eine besonders praxisnahe Ausbildung gewährleistet ist. Erfahrene Praxis- und Fachlehrer sowie Praxisanleiter aus den Einrichtungen begleiten die Praktika. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung stehen Ihnen Türen zu verschiedenen Einrichtungen staatlicher und freier Träger offen.
Die Ausbildung an unserer Fachschule für Sozialwesen gliedert sich in die theoretische Ausbildung in der Schule und die berufspraktische Ausbildung in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unserer Praxispartner. Letztere wird in drei Praktika (insgesamt 33 Wochen) in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern absolviert. Pro Ausbildungsjahr wird ein Blockpraktikum von 11 Wochen absolviert. Die enge Zusammenarbeit zwischen den praxisbegleitenden Lehrkräften, den Praxisanleitern und den Fachschülern ist uns besonders wichtig.
Der Unterricht findet in der Regel zwischen 8:00 Uhr und 15:15 Uhr statt. Ähnlich wie im späteren beruflichen Umfeld werden in der Erzieherausbildung Aktivitäten wie Singen, Musizieren, Tanzen, Malen, Spielen, Theaterspielen und Sport durchgeführt. Dies geschieht stets mit dem Ziel, das pädagogische Handwerkszeug für die zukünftige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erlangen. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung der eigenen erzieherischen Identität, dem Erwerb von Fachkenntnissen, praktischen Fähigkeiten, Werteorientierungen sowie einem erweiterten pädagogischen Verhaltensrepertoire.
In der theoretischen Phase an der Fachschule erfolgt die Unterrichtseinteilung nicht nach Schulfächern, sondern nach Lernfeldern. Diese Lernfelder sind eng miteinander verbunden und bestehen aus einem wissenschaftlich fundierten theoretischen Teil sowie einem praktischen Abschnitt, in dem das Erlernte unmittelbar angewendet und erprobt wird.
Der Lehrplan für Fachschulen der Fachrichtung Sozialpädagogik schreibt folgende neun Lernfelder vor:
Darüber hinaus findet Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Mathematik sowie in Evangelischer Religion statt.
Externer Link: Gesamter Lehrplan für Fachschulen, Fachbereich Sozialpädagogik
Der Großteil der ausgebildeten ErzieherInnen arbeitet in Kindertageseinrichtungen. Hier ist der Bedarf weiterhin sehr hoch und es werden überall ErzieherInnen gesucht. Hinzu kommen weitere vielfältige Einsatzorte für ausgebildete ErzieherInnen.
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*Eine Übersicht der förderlichen Berufe finden Sie in diesem externen Link.
Für die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) »Bachelor Professional« sind folgende Nachweise erforderlich:
Für Ihre Bewerbung senden Sie bitte folgende Unterlagen per Post oder per Mail an uns:
Die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in »Bachelor Professional« ist schulgeldfrei und kann bis zu 100% gefördert werden.
Das "Aufstiegs-BAföG" (ehemals Meister-BAföG) wurde eingeführt, um eine größere Anzahl von Menschen in allen Altersgruppen für berufliche Aufstiegs-fortbildungen zu gewinnen. Es ist eine altersunabhängige Förderung.
Während der Vollzeitausbildung können bis zu 963 Euro monatliche Unterstützung als Vollzuschuss erhalten werden. Diese Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Aufstiegschancen für Berufstätige mit Kindern tragen zur Chancengerechtigkeit bei, deshalb zeichnet sich das AFBG durch Familienfreundlichkeit aus. Der Unterhaltsbeitrag (Beispiel: Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.668 Euro) wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Förderbar sind etwa Personen:
Die Leistungen des Aufstiegs-BAföG werden ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Antragstellung erbracht und können nicht rückwirkend geleistet werden. Die Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule oder über folgenden externen Link.
Die zuständige Behörde für die Annahme von Förderanträgen und individuelle Beratung sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung in den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. In Sachsen gehören dazu unter anderem die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche sowie die Landesdirektion Chemnitz – Landesamt für Ausbildungsförderung in Chemnitz.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG in diesem Flyer (PDF).
Durch BAföG erhalten junge Menschen während ihrer Ausbildung staatliche Unterstützung. Diese finanzielle Hilfe gewährleistet gleiche Chancen für alle, unabhängig davon, ob sie von ihren Eltern finanziell unterstützt werden können oder nicht.
Voraussetzungen:
Die Leistungen des Schüler-BAföG werden ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Antragstellung erbracht und können nicht rückwirkend geleistet werden. Die Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule oder über folgenden externen Link.
In der Regel können Auszubildende nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung vor Vollendung ihres 30. Lebensjahres beginnen. Es existieren jedoch Ausnahmeregelungen, die eine Überschreitung dieser Altersgrenze ermöglichen. Interessierte können sich darüber beim zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung informieren.
Für Schüler, die sich in einem berufsqualifizierenden Bildungsgang befinden und noch nicht das 36. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, in den letzten beiden Ausbildungsjahren einen sehr zinsgünstigen Bildungskredit zu beantragen. Im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen hängt die Genehmigung des Bildungskredits nicht vom eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern oder des Ehepartners ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredits, da die Mittel nach Verfügbarkeit vergeben werden. Der Bildungskredit kann zusätzlich zum Schüler-BAföG beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem externen Link.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann das Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Weitere Informationen finden Sie unter diesem externen Link.
Seit diesem Schuljahr haben Sie bei uns die Möglichkeit, während der Erzieherausbildung zusätzlich den Hochschulabschluss „Soziale Arbeit & Management (B.A.)“ zu erwerben – und das parallel zur regulären Ausbildung zum bzw. zur „staatlich anerkannten Erzieher*in – Bachelor Professional“. Voraussetzung hierfür ist die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife.
Dieses kombinierte Modell bieten wir in Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld an. Für viele ist das eine besonders attraktive Chance:
Sie sparen wertvolle Zeit und erweitern gleichzeitig Ihre beruflichen Perspektiven erheblich.
Schreiben Sie uns eine Nachricht oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch, ganz unverbindlich. Wir beantworten gern Ihre Fragen.
Mitglied im Verbund der: