Ev. Schule für Sozialwesen
"Hans Georg Anniès" Moritzburg.

Am Knabenberg 11
01468 Moritzburg

+49 35207 - 997810

Staatlich anerkannter Erzieher

»Bachelor Professional« (m/d/w)

An unserer Fachschule für Sozialwesen bilden wir staatlich anerkannte Erzieher/innen »Bachelor Professional« in einer schulischen Ausbildung in Vollzeit aus. Die dreijährige schulische Ausbildung beinhaltet drei begleitete Praktika in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, wodurch eine besonders praxisnahe Ausbildung gewährleistet ist. Erfahrene Praxis- und Fachlehrer sowie Praxisanleiter aus den Einrichtungen begleiten die Praktika. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung stehen Ihnen Türen zu verschiedenen Einrichtungen staatlicher und freier Träger offen.

  • Die Erzieherausbildung an unserer Fachschule ist schulgeldfrei.
  • Es ist keine bestimmte Konfession notwendig – die Offenheit gegenüber dem evangelischen Profil wird jedoch erwartet.
  • Die Erzieherausbildung richtet sich nach der FSO (Fachschulordnung Sachsen) vom 31.07.2023
  • Der Ausbildungsbeginn richtet sich nach dem aktuellen Schuljahresbeginn in Sachsen und es gelten während der gesamten Ausbildung dessen Ferienzeiten. In Ausnahmefällen können Praktikumszeiten in den Ferien liegen.

Inhalte der Ausbildung zum/r Erzieher/in

Die Ausbildung an unserer Fachschule für Sozialwesen gliedert sich in die theoretische Ausbildung in der Schule und die berufspraktische Ausbildung in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unserer Praxispartner. Letztere wird in drei Praktika (insgesamt 33 Wochen) in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern absolviert. Pro Ausbildungsjahr wird ein Blockpraktikum von 11 Wochen absolviert. Die enge Zusammenarbeit zwischen den praxisbegleitenden Lehrkräften, den Praxisanleitern und den Fachschülern ist uns besonders wichtig.

Der Unterricht findet in der Regel zwischen 8:00 Uhr und 15:15 Uhr statt. Ähnlich wie im späteren beruflichen Umfeld werden in der Erzieherausbildung Aktivitäten wie Singen, Musizieren, Tanzen, Malen, Spielen, Theaterspielen und Sport durchgeführt. Dies geschieht stets mit dem Ziel, das pädagogische Handwerkszeug für die zukünftige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erlangen. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung der eigenen erzieherischen Identität, dem Erwerb von Fachkenntnissen, praktischen Fähigkeiten, Werteorientierungen sowie einem erweiterten pädagogischen Verhaltensrepertoire.

Die Erzieherausbildung umfasst die theoretische Ausbildung in den folgenden Lernfeldern:

In der theoretischen Phase an der Fachschule erfolgt die Unterrichtseinteilung nicht nach Schulfächern, sondern nach Lernfeldern. Diese Lernfelder sind eng miteinander verbunden und bestehen aus einem wissenschaftlich fundierten theoretischen Teil sowie einem praktischen Abschnitt, in dem das Erlernte unmittelbar angewendet und erprobt wird.

Der Lehrplan für Fachschulen der Fachrichtung Sozialpädagogik schreibt folgende neun Lernfelder vor:

  1. Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  2. Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  3. Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen analysieren, strukturieren und mitgestalten
  4. Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
  5. Kulturell-kreative Kompetenzen weiterentwickeln und gezielt mit Medien arbeiten
  6. Kinder- und Jugendliche bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
  7. Eltern und Familien an der sozialpädagogischen Arbeit beteiligen
  8. Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowie im Berufsfeld kooperieren
  9. Facharbeit erstellen

Darüber hinaus findet Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Mathematik sowie in Evangelischer Religion statt.

Externer Link: Gesamter Lehrplan für Fachschulen, Fachbereich Sozialpädagogik

 

Typische Branchen, in denen ErzieherInnen arbeiten

Der Großteil der ausgebildeten ErzieherInnen arbeitet in Kindertageseinrichtungen. Hier ist der Bedarf weiterhin sehr hoch und es werden überall ErzieherInnen gesucht. Hinzu kommen weitere vielfältige Einsatzorte für ausgebildete ErzieherInnen.

  • Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe)
  • Kinderheime und Jugendwohnheime
  • Schulen (Ganztagsbetreuung/Hort)
  • Familien- und Suchtberatungsstellen
  • Erziehungs- oder Jugendwohnheime
  • Jugend- oder Familienzentren
  • ambulante soziale Dienste
  • Kinderkliniken, Kinderstationen (Krankenhäuser)
  • Grund- & Sonderschulen
  • Internate
  • Jugendorganisationen
  • Tagesstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung
  • Erholungs- und Ferienheime

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung als Erzieher/in

Folgende Abschlüsse ermöglichen den Zugang zur Ausbildung an der Fachschule

ODER

  • Berufsabschluss inkl. 2 Jahre Berufserfahrung

ODER

  • min. 7 Jahre erzieherische oder pflegerische Tätigkeit in Vollzeit (FSJ, BFD und Zivildienst werden angerechnet, wenn dabei eine für die Arbeit der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit geleistet wurde)

ODER

  • Fachhochschulreife mit Fachrichtung Gesundheit und Soziales

ODER

  • NEU ab 2023: Fachhochschulreife / Allgemeine Hochschulreife + min. 6 Wochen Praktikum mit einschlägig sozialpädagogischer Tätigkeit (FSJ, BFD und Zivildienst werden angerechnet, wenn dabei eine für die Arbeit der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit geleistet wurde)

*Eine Übersicht der förderlichen Berufe finden Sie in diesem externen Link.


Für die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) »Bachelor Professional« sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Nachweis über Berufseignung (erweitertes Führungszeugnis) (bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung (ärztlicher Attest) (bei der Antragstellung/Bewerbung nicht älter als einen Monat)

Unterlagen für die Bewerbung

Für Ihre Bewerbung senden Sie bitte folgende Unterlagen per Post oder per Mail an uns:

  • Bewerbungsschreiben + lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
  • beglaubigte Kopien der Zeugnisse, welche die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen (Schulabschluss und Berufsabschluss)
  • ein aktuelles Passfoto (lose, nicht eingeklebt)
  • Nachweis über Masern-Immunität (bspw. Kopie Impfausweis, 2 Impfungen nötig)
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung (ärztlicher Attest), nicht älter als einen Monat
  • formlose Selbstauskunft, ob der Bewerber bereits zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen wurde, ob er an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und welche Ergebnisse er dabei erzielt hat
  • formlose Selbstauskunft, an welchen Fachschulen sich der Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung zusätzlich beworben hat sowie ob und an welcher Fachschule der Bewerber in einem Auswahlverfahren bisher unberücksichtigt geblieben ist (formlose Selbstauskunft)
  • Motivationsschreiben (handgeschrieben), in dem Sie Ihre Motivation zur Ausbildung an unserer evangelischen Schule darstellen

Finanzierung der Ausbildung

Die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in »Bachelor Professional« ist schulgeldfrei und kann bis zu 100% gefördert werden.

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Das "Aufstiegs-BAföG" (ehemals Meister-BAföG) wurde eingeführt, um eine größere Anzahl von Menschen in allen Altersgruppen für berufliche Aufstiegs-fortbildungen zu gewinnen. Es ist eine altersunabhängige Förderung.

Während der Vollzeitausbildung können bis zu 963 Euro monatliche Unterstützung als Vollzuschuss erhalten werden. Diese Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Aufstiegschancen für Berufstätige mit Kindern tragen zur Chancengerechtigkeit bei, deshalb zeichnet sich das AFBG durch Familienfreundlichkeit aus. Der Unterhaltsbeitrag (Beispiel: Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.668 Euro) wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderbar sind etwa Personen:

  • mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • ohne Erstausbildungsabschluss (z.B. mit abgebrochenem Studium oder Abitur), aber mit der erforderlichen Berufspraxis für die Ausbildung. Voraussetzung ist, dass dieser Zugang in der entsprechenden Prüfungsordnung vorgesehen ist
  • mit Fachhochschuldiplom
  • mit Bachelorabschluss

Die Leistungen des Aufstiegs-BAföG werden ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Antragstellung erbracht und können nicht rückwirkend geleistet werden. Die Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule oder über folgenden externen Link.

Die zuständige Behörde für die Annahme von Förderanträgen und individuelle Beratung sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung in den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. In Sachsen gehören dazu unter anderem die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche sowie die Landesdirektion Chemnitz – Landesamt für Ausbildungsförderung in Chemnitz.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG in diesem Flyer (PDF).

Schüler-BAföG

Durch BAföG erhalten junge Menschen während ihrer Ausbildung staatliche Unterstützung. Diese finanzielle Hilfe gewährleistet gleiche Chancen für alle, unabhängig davon, ob sie von ihren Eltern finanziell unterstützt werden können oder nicht.

Voraussetzungen:

  • Höchstalter zu Beginn der Ausbildung: 29 Jahre (Ausnahmen möglich)
  • Förderhöhe abhängig von Schule und Wohnort sowie
  • persönliches Einkommen sowie das Einkommen des Ehepartners und der Eltern
  • rechtzeitige Antragstellung vor Ausbildungsbeginn (i.d.R. bei der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern)

Die Leistungen des Schüler-BAföG werden ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Antragstellung erbracht und können nicht rückwirkend geleistet werden. Die Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule oder über folgenden externen Link.

In der Regel können Auszubildende nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung vor Vollendung ihres 30. Lebensjahres beginnen. Es existieren jedoch Ausnahmeregelungen, die eine Überschreitung dieser Altersgrenze ermöglichen. Interessierte können sich darüber beim zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung informieren.

Bildungskredit

Für Schüler, die sich in einem berufsqualifizierenden Bildungsgang befinden und noch nicht das 36. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, in den letzten beiden Ausbildungsjahren einen sehr zinsgünstigen Bildungskredit zu beantragen. Im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen hängt die Genehmigung des Bildungskredits nicht vom eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern oder des Ehepartners ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredits, da die Mittel nach Verfügbarkeit vergeben werden. Der Bildungskredit kann zusätzlich zum Schüler-BAföG beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem externen Link.

Kindergeld-Fortzahlung bei Berufsausbildung

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann das Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Weitere Informationen finden Sie unter diesem externen Link.

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